deutscher Bußgeld Katalog
Der Bussgeldkatalog was kostet zu schnelles fahren,Fahren unter Alkohol,Rasen,Drängeln
Punkte in Flensburg

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Herzlich willkommen auf Tankstop.de. Sinn und Zweck dieser Seite soll es sein ,Ihnen aufzuzeigen was Straftaten wie falsch Parken, Überholen im Überholverbot, zu schnelle Fahren, TÜV überziehen, rasen, nicht angeschnallt fahren oder Sicherheitsabstand nicht einhalten Sie kosten könnte. Die Angaben hier sind keine Rechtsauskünfte und wir garantieren nicht die Richtigkeit oder übernehmen eine Gewähr dafür. Wir wünschen Gute Fahrt! 

                                                                                  

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Vergehen/Straftat
Geldstrafe [Euro]
Punkte in Flensburg
Fahrverbot [Monate]
Halten und Parken      
Unzulässiges halten
10.-
 
 
...mit Behinderung
15.-
 
 
Halten in zweiter Reihe
15.-
 
 
...mit Behinderung
20.-
 
 
Unzulässiges Parken
15.-
 
 
...mit Behinderung
25.-
 
 
...länger als eine Stunde
25.-
 
 
...mit Behinderung
35.-
 
 
Behinderung von Rettungsfahrzeugen
durch Parken
40.-
1
 
Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
35.-
 
 
Parken von Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen
20.-
 
 
Parken in zweiter Reihe
20.-
 
 
...mit Behinderung
25.-
 
 
... länger als 15 Minuten
30.-
 
 
... mit Behinderung
35.-
 
 
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet
10.-
 
 
Nicht platzsparend gehalten oder geparkt
10.-
 
 
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
5.-
 
 
... bis 30 Minuten
5.-
 
 
... bis zu einer Stunde
15.-
 
 
... bis zu zwei Stunden
20.-
 
 
... bis zu drei Stunden
25.-
 
 
... länger als drei Stunden
30.-
 
 
Abstand      
Bei einer Geschwindigkeit bis einschließlich 80km/h
 
 
 
wenn in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes abstand gehalten wird
250.-
 
 
bei Gefährdung
30.-
 
 
bei Sachbeschädigung
35.-
 
 
Bei einer Geschwindigkeit von 81km/h bis einschließlich 130km/h
 
 
 
wenn in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes abstand gehalten wird
35.-
 
 
weniger als 5/10 des halben Tachowertes
40.-
1
 
weniger als 4/10 des halben Tachowertes
50.-
2
 
weniger als 3/10 des halben Tachowertes
75.-
3
 
weniger als 2/10 des halben Tachowertes
100.-
4
bei mehr als 100 km/h kommt 1 Monat Fahrverbot hinzu
weniger als 1/10 des halben Tachowertes
125.-
4
bei mehr als 100 km/h kommt 1 Monat Fahrverbot hinzu
Bei einer Geschwindigkeit von über 130km/h
 
 
 
weniger als 5/10 des halben Tachowertes
50.-
2
 
weniger als 4/10 des halben Tachowertes
75.-
3
 
weniger als 3/10 des halben Tachowertes
100.-
4
 
weniger als 2/10 des halben Tachowertes
125.-
4
1
weniger als 1/10 des halben Tachowertes
150.-
4
1
Geschwindigkeitsüberschreitungen      
Innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km/h-Zone !)
 
 
 
bis 10 km/h
15,-
 
 
11 - 15 km/h
25,-
 
 
16 - 20 km/h
35,-
 
 
21 - 25 km/h
50,-
1
 
26 - 30 km/h
60,-
3
 
31 - 40 km/h
100,-
3
1
41 - 50 km/h
125,-
4
1
51 - 60 km/h
175,-
4
2
61 - 70 km/h
300,-
4
3
über 70 km/h
425,-
4
3
Außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, etc.)
 
 
 
bis 10 km/h
10,-
 
 
11 - 15 km/h
20,-
 
 
16 - 20 km/h
30,-
 
 
21 - 25 km/h
40,-
1
 
26 - 30 km/h
50,-
3
 
31 - 40 km/h
75,-
3
1
41 - 50 km/h
100,-
3
1
51 - 60 km/h
150,-
4
1
61 - 70 km/h
275,-
4
2
über 70 km/h
375,-
4
3
über 70 km/h
375,-
4
3
Überholen      
Überholen unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"
40,-
1
 
... mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
125,-
4
1
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
30.-
 
 
...mit Sachbeschädigung
35.-
 
 
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten
30.-
 
 
...mit Sachbeschädigung
35.-
 
 
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet
10.-
 
 
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert
20.-
 
 
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte
25.-
 
 
...mit Sachbeschädigung
30.-
 
 
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt
10.-
 
 
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
50.-
3
 
Überholen bei unklarer Verkehrslage
50.-
3
 
... und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt
75.-
4
 
... mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
125.-
4
1
Wechsellichtzeichen und Dauerlichtzeichen      
Ampel
 
 
 
innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil
50.-
3
 
...mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
125.-
4
1
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens
125.-
4
1
...mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
200.-
4
1
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
 
 
 
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten
50.-
3
 
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet
6
3
 
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert
60.-
3
 
bei Gefährdung
75.-
3
 
TÜV / Abgasuntersuchung(ASU):      
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als 2 - 4 Monaten
25.-
 
 
...von 4- 8 Monaten
40.-
1
 
...von mehr als 8 Monaten
75.-
2
 
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt
15.-
 
 
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten
15.-
 
 
um mehr als 8 Monate überschritten
40.-
1
 
Alkohol und Drogen      
Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
 
 
 
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt
 
 
 
bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall
Geld- oder Freiheitsstrafe
7
Führerscheinentzug
ab 0,5 Promille
250.-
4
1
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung
500.-
4
3
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen
750.-
4
3
ab 1,1 Promille
Geldstrafe oder Freiheitseintzug
7
6-60
auf dem Fahrrad ab 1,6 Promille
es wird eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg
 
mit Unfallbeteiligung ab 0,3 Promille
Führerscheinentzug
Berauschende Mittel
(Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy, etc.
 
 
 
fahren eines Fahrzeuges unter Einwirkung berauschender Mittel
250.-
4
1
...bei Eintragung von bereits einer Entscheidung
500.-
4
3
...bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen
750.-
4
3
Personensicherung      
Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt
30.-
 
 
Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
40.-
1
 
...bei mehreren Kindern
50
1
 
Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
30.-
 
 
...bei mehreren Kindern
35.-
 
 
Unfallort      
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren
30.-
 
 
...bei Sachbeschädigung
35.-
 
 
Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren
30.-
 
 
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
 
7
 
Sonstiges      
An illegalem Rennen teilgenommen
1.000
4
1
Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen
40.-
1
 
Mit einem Fahrrad fahrend ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen
25.-
 
 
Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche/rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte
40.-
1
 
Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen
50.-
1
 
Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht bei mehr als 100 m Sicht benutzt
10.-
 
 
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren´
40.-
3
 
Mit abgefahrenen Reifen gefahren
50.-
3
 
Innerhalb einer Ortschaft unnütz hin- und hergefahren und dadurch einen anderen belästigt
20.-
 
 
Vorgeschriebenes Ausweispapier, vorgeschriebene Urkunde über eine Erlaubnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt
10.-
 
 
Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war, in Betrieb genommen
20.-
 
 
Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt
50.-
3
 
Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger
 
6
 
Unbefugter Gebrauch von Kraftfahrzeugen
 
5
 
Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten
5
 
 
Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
 
 
 
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in einer Ein- oder Ausfahrt
50.-
4
 
...auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen
100.-
4
 
...auf der durchgehenden Fahrbahn
150.-
4
1
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt
40.-
2
 
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
50.-
2
 





Für die hier gemachten Angaben übernehmen wir keine Gewähr auf Richtigkeit!!

Verwarnungsgeld:
Alle Geldstrafen unter 40 Euro sind "Verwarnungsgelder". Bei diesen Verwarnungen werden keine Einträge in der Verkehrssünderkartei in Flensburg gemacht. Sie werden auch nicht anderweitig registriert.

Bußgeld:
Ab 40 Euro nennt sich das ganze Bussgeld. Ein Bussgeld ist immer mit dem Eintrag von mindestens einem Punkt in Flensburg verbunden.

Fahrverbot:
Im Regelfallwird ein Fahrverbot für einen, zwei oder drei Monate ausgesprochen. Dabei wird der Führerschein bei einer Polizeiwache oder Behörde abgegeben und nach Ablauf des Fahrverbotes wieder ausgehändigt.

Führerscheinentzug:
Dabei muss der Führerschein nach Ablauf der Frist (meist mindestens sechs Monate) neu beantragt und ausgestellt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann dafür Bedingungen zwingend zur Auflage machen, etwa Nachschulungen oder das erfolgreiche Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, "Idiotentest").

Verfahrensablauf:
Wenn Sie ein Verwarnungsgeld bis 35 Euro nicht bezahlen und dagegen Einspruch einlegen, kann die Behörde die Angelegenheit einstellen oder weiter verfolgen. Dann wird aus dem Verwarnungsgeld ein Bussgeldverfahren, dass geschied auch, wenn der Betroffener nichts unternimmt. Bei einem Bussgeld über 40 Euro, ist der Betroffener verpflichtet Angaben zur Person zu machen. Auch hier kann der Betroffener Einspruch einlegen,wenn die Behörde die Angelegenheit nicht einstellt, kommt es erneut zu einem Bussgeldbescheid. Wird auch gegen diesen Bescheid Einspruch eingelegt, geht die Sache zum Staatsanwalt. Der kann wiederum das Verfahren einstellen oder ans Gericht weiterleiten. Dann wird die Angelegenheit vor Gericht verhandelt. Wenn Sie diesen Schritt gehen wollen, sollten Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung verfügen, sonst kann die Angelegenheit recht teuer werden. Die prüft vorher ganz genau, ob es überhaupt Sinn macht vor Gericht zu gehen.

Punkte-Löschung:
Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeitssachen (das übliche Bussgeld) werden zwei Jahre nach Eintrag gelöscht. Bedingung: In dieser Zeit darf kein weiterer Punkt dazugekommen sein, sonst bleiben alle Punkte stehen, und die Frist von zwei Jahren beginnt von neuem.

Verjährung:
Liegen drei Monate zwischen dem Tag des Vorfalls und dem Ausstellungsdatum der ersten amtlichen Post zur Sache - nicht dem Poststempel oder dem Zustellungstag! -, ist der Vorfall verjährt. Das passiert der Behörde allerdings sehr selten.




Es muss kein Sprit der Markentankstelle sein. Wer sagt uns denn das das Benzin oder der Diesel von den Freien Tankstellen schlechter ist? Irgendwo müssen sie den Treibstoff ja auch kaufen. Das ist die Aldi Strategie - Markenwaren ohne Namen billig  verkaufen! Der Kraftstoff der Discount Tankstellen bringt Ihren Wagen auch zum laufen! Discounttankstellen sind meist billiger bei den Benzinpreisen!

 

Die große Frage - ist der Lappen wech? Fahren auf Probe und zu schnell, zu dicht aufgefahren,gesoffen,getrunken,gekifft oder volltrunken am Steuer erwischt worden. Was kostet das, wieviel Punkte sind das, MPU,Nachschulung Führeschein abgeben. Dann ein neuer EU Führeschein aus dem Ausland?

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